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Speicher anschließen? Baukostenzuschüsse bleiben rechtmäßig
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Am 15. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzbeschluss bestätigt: Netzbetreiber dürfen für den Anschluss von Batteriespeichern einen Baukostenzuschuss erheben – auch wenn der Speicher ausschließlich netzgekoppelt ist und keinen Strom vor Ort verbraucht. Das Urteil hat unmittelbare Auswirkungen auf die Planung und Kostenstruktur von Speicherprojekten in Deutschland.
Was ist ein Baukostenzuschuss?
Ein Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein einmaliger Beitrag, den Netzbetreiber verlangen können, wenn ein Anschluss Mehrkosten verursacht – z. B. durch notwendige Netzverstärkungen. Die Höhe richtet sich in der Regel nach dem Leistungspreismodell, also nach der maximalen Anschlussleistung, nicht nach der tatsächlichen Nutzung oder Einspeisung.
Der konkrete Fall
Im Jahr 2021 beantragte ein Speicherbetreiber den Anschluss eines netzgekoppelten Batteriespeichers. Der Netzbetreiber verlangte dafür einen Baukostenzuschuss gemäß dem Positionspapier der Bundesnetzagentur von 2009. Die Bundesnetzagentur sah darin keine Diskriminierung – anders als das Beschwerdegericht, das eine erneute Prüfung forderte. Der BGH hob diese Entscheidung nun auf und stärkte die Position der Netzbetreiber.
Was sagt der BGH?
Der BGH stellt klar:
- Batteriespeicher dürfen beim Netzanschluss wie andere Letztverbraucher behandelt werden, da sie Strom aus dem Netz entnehmen.
- Die Leistung am Netzanschlusspunkt bleibt ausschlaggebend – auch wenn später Energie wieder eingespeist wird.
- Die potenziell netzdienliche Wirkung von Speichern (z. B. bei Engpässen) rechtfertigt keine automatische Befreiung vom Zuschuss.
- Es liegt im Ermessen des Netzbetreibers, ob und wie netzdienliches Verhalten bei der Zuschusserhebung berücksichtigt wird – vorausgesetzt, dies geschieht diskriminierungsfrei.
Relevanz für Speicherprojekte
Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Netzbetreiber und Projektentwickler gleichermaßen. Klar ist: Wer einen Batteriespeicher ans Stromnetz anschließen möchte, muss mögliche Baukostenzuschüsse in der Wirtschaftlichkeitsberechnung und Standortwahl mitdenken. EU-rechtliche Ziele wie der erleichterte Zugang von Speichern zum Netz stehen dem nicht entgegen, da nationale Spielräume bestehen und Speicher bereits anderweitig gefördert werden.
Planungssicherheit durch klare Rechtslage
Mit dem Urteil des BGH ist nun bestätigt: Der Baukostenzuschuss bleibt ein zentrales Steuerungsinstrument für Netzanschlüsse, auch im Kontext der Energiespeicherung.
Bei Scale Energy unterstützen wir Unternehmen, Kommunen und Energieverantwortliche bei der strategischen Umsetzung von Speicherlösungen. Unsere Speicherlösungen sind skalierbar, intelligent und zukunftssicher – genau wie die Anforderungen an das Netz.
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